· Fachbeitrag · Instrumentenaufbereitung
Praxisbegeher fordert doppeltes Einschweißen der Scheren ‒ zu Recht?
| FRAGE : „Nach der letzten Begehung wurde uns gesagt, wir sollten die Scheren doppelt einschweißen. Ist das richtig?“ |
Antwort: Das doppelte Versiegeln von Scheren entbehrt jeglicher Grundlage. Bitte hinterfragen Sie ruhig die Ihnen auferlegten Vorgehensweisen, wenn Sie Ihnen unklar erscheinen. Wichtig sind die Rechtsgrundlage und der Sinn und Zweck der geforderten Maßnahme.
Was die Behördenmitarbeiter sicherlich erreichen wollten, ist die tatsächlich nach DGSV-Leitlinie (Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung) notwendige Auflage, durchstichgefährdete Medizinprodukte (spitz/spitz gebogen …) vor Durchstich zu schützen. Das doppelte Versiegeln ist zwar möglich, jedoch zu personal- und materialintensiv. Zudem bietet es nur eine geringe Durchstichsicherheit. Für empfehlenswert halten wir spezielle gelochte Durchstichschutzkappen, die es z. B. von „Hager & Werken“ bereits auch als Mehrwegprodukt gibt (Protecto-Tips). Das Verwenden von Weichmaterial ist kein geeigneter Durchstichschutz, da die Tupfer o. ä. nach Beendigung des Sterilisationsprozesses noch Restfeuchte speichern, die dann die Barrierefunktion der Papierseite Ihrer Verpackung schwächt.
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