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· Praxisführung

Lüften in Zahnarztpraxen in Zeiten von Corona

Bild: ©wladimir1804 - stock.adobe.com

von Sybille David, Zahnärztliche Praxisberatung, Frankfurt, sybille-david.de, praxis-knigge.de

| Wir alle wissen, dass beim Ausatmen, Sprechen, Niesen, Husten neben Tröpfchen auch feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel entstehen, die Aerosole. Während Tröpfchen aufgrund ihrer Größe schnell zu Boden sinken, können sich Aerosole in geschlossenen Räumen in der Luft ansammeln und im ganzen Zimmer verteilen. Diese Eigenschaft macht es notwendig, sich aus Infektionsschutz-Gründen vor Corona mit dem Lüften von Praxisräumen auseinanderzusetzen. Es folgen einige Tipps, worauf beim richtigen Lüften zu achten ist. |

Fensterlüftung ‒ das empfehlen Fachgesellschaften etc.

Beim Ausatmen, Sprechen, Niesen und Husten entsteht neben den Aerosolen auch Kohlendioxid (CO2) ‒ ein Gas, das Sauerstoff verbraucht. Eine hohe CO2-Konzentration verursacht Müdigkeit, Kopfschmerzen und macht unkonzentriert. So ist regelmäßiges Lüften nicht nur aus Infektionsschutz-Gründen sinnvoll, sondern es sorgt auch für eine aufmerksame Arbeitsleistung. Fachgremien wie z. B. die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, das Umweltbundesamt, die Technische Universität (TU) Berlin und die Deutsche Unfallversicherung empfehlen daher regelmäßiges und systematisches Lüften als präventive Maßnahme zur Senkung der Aerosol- und CO2-Belastung in Räumen (siehe auch Links am Ende des Beitrags).

 

Lediglich gekippte Fenster sind nicht zur wirksamen Senkung der Aerosol‒Belastung in Innenräumen geeignet. Gelüftet werden sollte per „Stoßlüftung“, d. h. mit weit geöffnetem Fenster, am besten auch mit geöffneten Türen. Können gleichzeitig Fenster und Türen gegenüberliegender Räume geöffnet werden, wird die Lüftung noch effektiver. Je größer die Fenster, umso mehr Luft kann hereinströmen und desto besser und schneller ist der Luftaustausch.

 

Die Lüftungsregeln vom Umweltbundesamt oder den Arbeitsstättenrichtlinien geben an, dass mindestens alle 20 Minuten für mehrere Minuten das Fenster voll geöffnet werden sollte (Stoßlüften). Die Empfehlung lautet: Herbst und Frühjahr 5 Minuten, im Winter mindestens 3 Minuten. Während der kalten Jahreszeit muss das Lüften gut gemanagt werden, damit weder Patienten noch Mitarbeiter sich dabei erkälten.

Tipps zum Lüften in der Zahnarztpraxis

Dauert eine Patientenbehandlung ca. 20 Minuten, ist es ausreichend, nach dieser Behandlung gründlich zu lüften. Alle Fenster und Türen auf! Bei längeren Behandlungen kann es ratsam sein, die Behandlung zu unterbrechen, um zu lüften ‒ ggf. auch mehrfach. Der Patient sollte dabei das Behandlungszimmer verlassen, um sich nicht zu erkälten.

 

Legen Sie sich passend zu Ihrer Praxiskleidung wärmende Jacken zu. So können Sie während des Lüftens das Zimmer reinigen und für den nächsten Patienten vorbereiten bzw. während der Behandlungsunterbrechung Einträge o. Ä. vornehmen.

 

Bedenken Sie dabei, dass nach dem Lüften auch der Behandlungsstuhl abgekühlt ist. Während Restaurants mit Außenbereich wärmende Fleecedecken für kalte Sitzgelegenheiten anbieten, ist dies in der Praxis aus hygienischen Gründen eher nicht empfehlenswert. Ein guter Kompromiss sind Ärzterollen (Papierauflagen für Behandlungsliegen), die zusammengefaltet wie ein Kissen ein angenehmes Sitzgefühl bieten und als Einmalartikel das Hygienekonzept der Praxis nicht beeinträchtigen.

 

In vielen Praxen können Fenster nur dann weit geöffnet werden, wenn Geräte und Material vom Fensterbrett bzw. der Arbeitsfläche geräumt werden. Da es zu mühsam und auch zu zeitaufwendig sein dürfte, dies alle 20 Minuten zu tun, sollten Sie sich alternative Abstellmöglichkeiten für diese Utensilien suchen. Nur so ist gewährleistet, dass das Lüftungsprozedere auch wirklich zuverlässig eingehalten und in den Behandlungsalltag integriert werden kann.

 

Auch Wartezimmer, Rezeption, Umkleideräume etc. müssen regelmäßig durchgelüftet werden. Da die meisten Praxen derzeit weniger Patienten gleichzeitig bestellen als sonst und Begleitpersonen außerhalb der Praxis warten sollten, können auch diese Bereiche regelmäßig mit Frischluft versorgt werden. Sobald niemand im Wartebereich sitzt ‒ Fenster auf!

 

PRAXISTIPP | Eine Teamkollegin sollte für das Lüftungsmanagement der Praxis zuständig sein ‒ sozusagen zur „Lüftungsmanagerin“ erklärt werden. Sie ist verantwortlich dafür, dass die vereinbarten Lüftungsregeln zuverlässig eingehalten werden. Denken Sie dabei auch an Ihre Sozialräume, die Kaffeeküche und den Umkleideraum. Veröffentlichen Sie Ihr Lüftungskonzept auf Ihrer Webseite oder Ihrem Facebook-Praxisprofil. Das gibt auch vorsichtigen Patienten die Sicherheit, dass in Ihrer Praxis alles getan wird, um eine erfolgreiche und sichere Behandlung auch während der Pandemie zu gewährleisten.

 

Lüftungsanlagen und Luftreiniger

Dieses komplexe Thema kann hier nicht umfassend aufbereitet werden, aber PPZ stellt Ihnen einige informative Links zum Thema zur Verfügung. Hilfreich ist insbesondere die Veröffentlichung der TU Berlin, die alle Fragen zum Thema gut verständlich beantwortet, sowie der Technischen Hochschule (TH) Mittelhessen (Links siehe „Weiterführende Hinweise“).

 

Weiterführende Hinweise

  • Online-Beitrag der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege (BGW): „Richtig lüften während der Pandemie“ (iww.de/s4338).
  • Online-Empfehlung der Bundesregierung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ (iww.de/s4340).
  • Online-Beitrag der TU Berlin: „Dauerlüften, Luftfilter ‒ wie umgehen mit den Aerosolen in Innenräumen?“ (iww.de/s4339)
  • Online-Beitrag der TH Mittelhessen: „Stoßlüftung um ein Vielfaches wirksamer als Luftfiltergeräte“ (iww.de/s4341).
Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 2 | ID 46980977