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03.09.2020 · Fachbeitrag · Praxishygiene

Haben Sie‘s gewusst? Auch manuelle Reinigungs- und Desinfektionsschritte müssen validiert werden

| Dass maschinelle Aufbereitungsprozesse einer aufwendigen kostenintensiven Validierung, bestehend aus Installations-, Betriebs- und Leistungsqualifikation unterzogen werden müssen, ist mittlerweile allen Praxen bekannt. Weniger verbreitet ist jedoch das Wissen darüber, dass manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren, die ohne abschließende validierte maschinelle Reinigung stattfinden (also nur Wannenbad ohne abschließende Reinigung im validierten Reinigungs- und Desinfektionsgerät [RDG]), ebenso einer Validierung bedürfen. |