· Fachbeitrag · Qualitätsmanagement
Neue Anforderungen der QM-Richtlinie: Risikomanagement und Arzneimittelsicherheit
von Marion Werner-Pfadenhauer, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de
| Seit November 2016 ist die sektorenübergreifende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Qualitätsmanagement in Kraft. Das erklärte Ziel dieses Beschlusses ist es, die Patientensicherheit zu fördern und die Behandlungsabläufe zu verbessern. Doch was bedeutet die neue Richtlinie konkret für die Zahnarztpraxis? |
Was ist neu in der QM-Richtlinie?
Zahnarztpraxen sind jetzt gleichgestellt mit medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäusern. Konkret bedeutet dies, dass die Anforderungen an das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement nun einheitlich geregelt sind. Zahnarztpraxen müssen also die gleichen Anforderungen erfüllen wie Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, MVZ und Krankenhäuser. Im Überblick sehen die neuen Inhalte wie folgt aus:
Somit kommen neue Anforderungen auf uns als Praxisteam zu, die wir zu erfüllen haben. Nach der Neuausrichtung des Fehlermanagements sind das nun insbesondere das Risikomanagement sowie die Arzneimittelsicherheit.
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