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· Fachbeitrag · Testen Sie Ihr Wissen

Ist Ihre Zahnarztpraxis in der Informations- und Datensicherheit auf dem aktuellen Stand?

von Christine Baumeister-Henning, Haltern

| Die Sicherheit und der Schutz sensibler Patientendaten ist eine Herausforderung für die Praxis. Gerade in Zeiten offener Wartezimmer und freistehender Computerbildschirme kommt es immer wieder vor, dass Dritte unbeabsichtigt Informationen erhalten können, die nicht für sie bestimmt sind und zu deren Schutz der Zahnarzt verpflichtet ist. Der folgende Selbsttest in Anlehnung an den Check der KBV ermöglicht Ihnen einen Überblick, was Sie in Ihrer Praxis in puncto Datenschutz und -sicherheit noch optimieren können, und bietet wichtige Hinweise, wie das gelingt. |

 

1.
Wie gewährleisten Sie, dass alle für die Behandlung relevanten Unterlagen des Patienten vollständig vorhanden sind?

a)

Für jeden Patienten gibt es eine eindeutig zugeordnete Patientenakte, in der alle relevanten internen und externen Informationen dokumentiert sind und Unterlagen vollständig aufbewahrt werden.

?

b)

Für jeden Patienten gibt es eine Patientenakte, in der Informationen dokumentiert sind und Unterlagen aufbewahrt werden.

?

c)

Es gibt Patientenakten, in denen interne Informationen dokumentiert werden. Unterlagen werden teilweise separat aufbewahrt.

?

 

 

Hinweis | Prüfen Sie genau, ob die Patientenakten eindeutig zugeordnet werden können und alle relevanten Informationen vollständig enthalten. Überlegen Sie, ob sonstige Unterlagen und externe Informationen in die Papier- und/oder elektronische Akte integriert werden können. Wichtig ist auch, dass die Aufbewahrungsfristen eingehalten werden. Die Patientenakten einschließlich aller Aufzeichnungen sind mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht (zum Beispiel bei Röntgenaufnahmen).