· Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeit
Kalkulieren und wirtschaftlich arbeiten geht nur mit einem bekannten Stundenumsatz!
von Tanja Jacobs, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de
| Jedes Jahr steigen die Ausgaben einer Praxis durch Mietausgaben, Versicherungen, steigende Personalkosten, Praxismaterialien u. v. m. Damit eine Praxis dauerhaft sicher existieren kann, muss sie immer wieder ihre Potenziale erkennen, optimieren ‒ und umsetzen. Wie wichtig es ist, dass jeder Mitarbeiter einer Praxis den individuellen erforderlichen Stundenumsatz kennt, wird nachfolgend anhand von Beispielen aufgezeigt. Denn nur so kann eine Praxis auf Dauer wirtschaftlich erfolgreich sein. |
Was ist der praxisindividuell erforderliche Stundenumsatz?
Der individuell erforderliche Stundenumsatz bildet ab, wie viel Umsatz die Praxis pro Stunde benötigt, um all ihre Kosten inklusive eines angemessenen Unternehmerlohns für den Praxisinhaber sowie einen Praxisgewinn zu erwirtschaften. In die Kalkulation gehen Größen wie die Personalkosten, Materialkosten (ohne Fremdlaborkosten), Raumkosten, sonstige Praxiskosten, steuerlich relevante Betriebsausgaben sowie der sogenannte kalkulatorische Unternehmerlohn des Praxisinhabers ein.
Für die Ermittlung des individuellen Stundensatzes benötigt der Praxisinhaber in der Regel die Hilfe seines Steuerberaters, dem ja alle betriebswirtschaftlichen Eckdaten vorliegen. Die sich ergebenden Stundensätze können sehr unterschiedlich sein. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung nennt in ihrem „Jahrbuch 2018“ für das Jahr 2016 einen Stundensatz von 174 Euro je Inhaber, der im Durchschnitt allein dafür nötig ist, alle Praxiskosten zu decken. Darin eingerechnet ist aber noch der nicht angestrebte Gewinn sowie der Arbeitslohn des Zahnarztes. Tatsächlich dürften die individuellen Stundensätze in der Regel deutlich über 200 Euro liegen. Dessen sollte man sich schon bei der Terminvergabe bewusst sein.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig