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Bundesgerichtshof: Ärztebewertungen müssen in Zukunft strenger geprüft werden
| Der Bundesgerichtshof hat am 1. März 2016 (Az. VI ZR 34/15 ) entschieden, dass die Urteile von Patienten auf Arztbewertungsportalen in Zukunft strenger geprüft werden müssen. |
Der Fall
Ein Zahnarzt war von einem Patienten auf dem Ärztebewertungsportal Jameda schlecht bewertet worden. Als Gesamtnote war 4,8 genannt. Diese Note setzte sich aus den in den genannten Kategorien vergebenen Einzelnoten zusammen, darunter jeweils der Note „6“ für „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“.
Der Zahnarzt bestritt aber, dass er den Patienten behandelt hat, und forderte das Portal daher auf, die Bewertung zu entfernen. Zwar sandte Jameda die Beanstandung dem Patienten zu. Dessen Antwort hierauf leitete sie dem betroffenen Zahnarzt aber unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken nicht weiter und weigerte sich auch, die Bewertung zu entfernen.
Der Zahnarzt verklagte daraufhin das Portal. Das Landgericht hat seiner Klage stattgegeben; das Oberlandesgericht hat sie auf die Berufung von Jameda dann jedoch abgewiesen.
Das Urteil
Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Begründung: Jameda hätte den Patienten auffordern müssen, die angebliche Behandlung möglichst genau zu beschreiben. Außerdem hätte sie die Behandlung belegende Unterlagen wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien anfordern und an den Zahnarzt weiterleiten müssen, soweit damit nicht gegen das Telemediengesetz verstoßen wird.
Jetzt wird sich das Oberlandesgericht erneut mit dem Fall befassen müssen. In jeden Fall hat sich die Hartnäckigkeit des Zahnarztes gelohnt, auch wenn es kein Erfolg auf ganzer Linie war.