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BVerfG: Name des Arztes darf bei Abrechnungsbetrug veröffentlicht werden
| Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Az. 1 BvR 1128/13, Abruf-Nr. 141100 ), dass Urteile im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht werden dürfen, in denen der vollständige Name des betroffenen Arztes steht. |
Ein Arzt wollte mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen, dass Urteile nicht namentlich veröffentlicht werden dürfen. Allerdings nahm das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Begründung: Die landesgesetzliche Regelung sei klar und ausreichend bestimmt. Auch das Persönlichkeitsrecht des Arztes sei nicht verletzt.
Quelle: ID 42676127