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BVerwG: Die Befestigung einer Totalprothese an mehr als zwei Implantaten war beihilfefähig
| Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat einem Beamten mit Urteil vom 27. März 2012 (Az: BVerG 2 C 46.10) Beihilfe für die Befestigung einer Totalprothese an mehr als zwei Implantaten zugesprochen. |
Im vorliegenden Fall konnte der Kiefer eine herausnehmbare Totalprothese wegen einer fortgeschrittenen Alveolarfortsatzatrophie nicht aufnehmen. Dies wurde durch drei zahnärztliche Bescheinigungen bestätigt. Die Entfernung der bei Behandlungsbeginn vorhandenen Restzähne wegen parodontaler Schädigung wäre auch ohne die implantologischen Maßnahmen notwendig gewesen. Mit der zahnärztlichen Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit liege eine hinreichende Begründung vor, die Prothese nicht nur an zwei, sondern an mindestens vier Implantaten zu verankern.