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· Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

Kein Anspruch auf Versorgung mit Zahnimplantaten

|Das Bundessozialgericht hat am 7. Mai 2013 (Az. B 1 KR 19/12 R ) entschieden, dass ein Patient keinen Anspruch auf eine Versorgung mit Zahnimplantaten neben Knochenaufbau und Suprakonstruktionen hat. |

Der Fall 

Einem 1989 geborenen Patienten fehlten anlagebedingt im Oberkiefer 10 und im Unterkiefer 12 der normalerweise jeweils 16 bleibenden Zähne.Seine Krankenkasse AOK lehnte es ab, ihm 11 Implantate im Ober- und Unterkiefer gemäß dem Heil- und Kostenplan zu gewähren - mit der Begründung, dass die Möglichkeit einer konventionellen prothetischen Versorgung mit kombiniert festsitzend-herausnehmbarem Zahnersatz bestehe. Das Sozialgericht hatte die AOK verurteilt, den Patienten mit Implantaten nebst Knochenaufbau und Suprakonstruktionen zu versorgen, weil die konventionelle Versorgung keinen dauerhaften Behandlungserfolg sichere. Allerdings hatte das Landessozialgericht dieses Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Das Urteil

Nach Ansicht des Bundessozialgerichts erfüllt der Patient nicht die Voraussetzung, dass die implantologischen Leistungen im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung zu erbringen sind. Eine medizinische Gesamtbehandlung verlangt, dass die Behandlung sich nicht - wie beim Patienten - in der Versorgung mit Zahnersatz erschöpft, sondern ein übergeordnetes Behandlungsziel verfolgt, in das sich die implantologischen Leistungen lediglich unterstützend einfügen.

Quelle: ID 39873300