· Fachbeitrag · Gehalt
Abrechnung jetzt genau prüfen: Seit dem 1. April gilt ein neuer Tarifvertrag für ZFA-Auszubildende
von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg
| Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sollten ihre Lohnabrechnung jetzt ganz genau in Augenschein nehmen und vor allem ihr Brutto-Gehalt prüfen. Denn ab dem 1. April 2016 gilt ein neuer Tarifvertrag. Auch bei der Lohnsteuer gibt es durch die Gehaltsanpassung Änderungen, die Sie kennen sollten. |
Die neuen Vergütungen für Auszubildende
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie sich die Vergütung von auszubildenden ZFAs seit dem 1. April geändert hat:
Ausbildungsvergütung | bisher (seit 1.1.2015) | ab dem 1.4.2016 |
im 1. Ausbildungsjahr | 710 Euro | 750 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | 750 Euro | 790 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | 800 Euro | 840 Euro |
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