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· Fachbeitrag · Gehalt

Abrechnung jetzt genau prüfen: Seit dem 1. April gilt ein neuer Tarifvertrag für ZFA-Auszubildende

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sollten ihre Lohnabrechnung jetzt ganz genau in Augenschein nehmen und vor allem ihr Brutto-Gehalt prüfen. Denn ab dem 1. April 2016 gilt ein neuer Tarifvertrag. Auch bei der Lohnsteuer gibt es durch die Gehaltsanpassung Änderungen, die Sie kennen sollten. |

Die neuen Vergütungen für Auszubildende

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie sich die Vergütung von auszubildenden ZFAs seit dem 1. April geändert hat:

 

Ausbildungsvergütung
bisher (seit 1.1.2015)
ab dem 1.4.2016

im 1. Ausbildungsjahr

710 Euro

750 Euro

im 2. Ausbildungsjahr

750 Euro

790 Euro

im 3. Ausbildungsjahr

800 Euro

840 Euro