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· Nachricht · Gehalt

Tarifabschluss für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland

| Ab 1. Oktober 2012 steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland linear zunächst um 3,1 Prozent. Ab Januar 2014 tritt eine weitere Gehaltserhöhung um 2,5 Prozent in Kraft. |

 

Auf dieses Ergebnis hatten sich die Tarifpartner - der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ) bereits am 3. August in Hamburg geeinigt. Bis zum 20. September 2012 - dem Ende der Erklärungsfrist - war von beiden Seiten jedoch Stillschweigen vereinbart worden.

 

Die stufenweise Steigerung konnte auch auf die Ausbildungsvergütungen übertragen werden. Hier gibt es zum 1. Oktober 50 Euro und zum 1. Januar 2014 25 Euro mehr. Die Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten erhalten somit ab nächstem Monat im ersten Ausbildungsjahr 615 Euro, im zweiten 660 und im dritten 715 Euro. Ab 2014 sind es 640, 685 und 740 Euro monatlich.

 

Darüber hinaus wird sich die Anzahl der Tätigkeitsgruppen auf fünf (bisher vier) erhöhen. Zudem wurde der Urlaubsanspruch als Konsequenz auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts neu geregelt. Dieser beträgt jetzt für alle 27 Arbeitstage pro Kalenderjahr und erhöht sich nach achtjähriger Beschäftigungsdauer auf 29 und nach weiteren acht Jahren auf 31 Arbeitstage.

 

In den ersten drei Berufsjahren beginnen die Tarifgehälter nun in Tätigkeitsgruppe I bei 1602,50 Euro und in Tätigkeitsgruppe II bei 1723 Euro. Je nach Qualifikation können drei weitere Tätigkeitsgruppen mit einem Zuschlag von 17,5, 25 und 30 Prozent zur Grundvergütung erreicht werden.

 

Margret Urban, Verhandlungsführerin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. erklärte dazu: „Grundsätzlich haben wir ein solides Ergebnis erreicht, auch wenn ein einheitlicher Urlaubsanspruch auf der höchsten Stufe für alle nicht durchzusetzen war.“ Ab dem 1. Januar 2013 richtet sich die Staffelung der Urlaubshöhe nach den Beschäftigungszeiten. Ausbildungszeiten sind dabei in voller Höhe und Elternzeiten ggf. zur Hälfte anzurechnen, berücksichtigt werden alle Beschäftigungszeiten in Zahnarztpraxen.

 

Dr. Elke Vietor von der Arbeitgeberseite verwies darauf, dass nun die Möglichkeit besteht, früher in die zweite Tätigkeitsgruppe aufzusteigen. Dafür sind statt bisher 150 nun nur noch 65 Stunden mit durch die Zahnärztekammer anerkannten Nachweisen notwendig. „Damit“, so die Zahnärztin, „erhöhen wir die Attraktivität des Berufes vor allem für die jungen Mitarbeiter/innen.“

 

Weiterführender Hinweis

  • Pressemitteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (www.vmf-online.de) vom 21.09.2012
Quelle: ID 35744930