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VG Düsseldorf kontra BZÄK: Subgingivale Beläge im Rahmen einer PZR zusätzlich eigenständig berechenbar?
| Ist im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung (PZR) die nicht-chirurgische Entfernung subgingivaler Beläge zusätzlich eigenständig abrechnungsfähig? Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf ist dies im Beihilferecht nicht zulässig ( Urteil vom 17.1.2013, Az. 13 K 5973/12, Abruf-Nr. 130655 ). Damit stellt sich das Gericht gegen die Auffassung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). |
Nach Meinung des VG ist eine Analogabrechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ hier nicht zulässig, weil die Entfernung von subgingivalen Belägen in Gestalt der GOZ-Nr. 1040 (PZR) im Gebührenverzeichnis enthalten ist. Diese Interpretation ist kritikwürdig, denn laut Leistungslegende umfasst die Nr. 1040 GOZ lediglich die Entfernung supragingivaler/gingivaler Beläge. Würde die Nr. 1040 auch die subgingivale Belagsentfernung enthalten, wäre diese auch aufgeführt.
FAZIT | Die beihilferechtliche Entscheidung des VG Düsseldorf ist bedauerlich und sollte nicht zum Anlass genommen werden, generell auf die Analogabrechnung der nicht-chirurgischen Belagsentfernung im Rahmen der PZR zu verzichten. Lediglich mit einer Faktorerhöhung ist der Mehraufwand nur unzureichend abgegolten. So sieht es ja auch die BZÄK. |