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· Fachbeitrag · Informationsfluss

DH - Eine Fortbildung auf höchstem Niveau

von Marie Reiter, Willich, www.deinberichtsheft.de

| Die Königsdisziplin des stufenweise modularen Fortbildungssystems für Zahnmedizinische Fachangestellte bleibt bis heute die Fortbildung zur Dentalhygienikerin (DH). Doch die Herausforderung lohnt sich: Die DH arbeitet im Bereich Prophylaxe und Parodontologie auf höchstem Niveau und mit dem Zahnarzt fast auf Augenhöhe. Doch wo kann die Fortbildung absolviert werden und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? |

Hohe Anforderungen an die ZFA

Die Fortbildung zur DH erfordert einen Abschluss bzw. zwei bereits absolvierte Abschlüsse, um zur Anmeldung zugelassen zu werden. Das bedeutet: Neben langjähriger Berufserfahrung ist ein Abschluss als ZFA und ein Abschluss als ZMP (siehe auch PPZ 09/2016, Seiten 1 bis 5) oder als ZMF vonnöten. Die Anforderungen der Landeszahnärztekammern können wie folgt zusammengefasst werden:

 

  • Fortbildungsvoraussetzungen zur DH
  • 1. Dreijährige Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)
  • 2. I. d. R. mindestens einjährige Berufserfahrung als ZFA
  • 3. Erfolgreiche Fortbildung zur ZMP oder ZMF
  • 4. Mindestens einjährige Berufserfahrung als ZMP oder ZMF
  • 5. Nachweis der Kenntnisse im Röntgen und Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 3 RöV
  • 6. Nachweis über Maßnahmen in medizinischen Notfällen oder vergleichbare Kurse (Dauer: mindestens 9 Stunden)