· Fachbeitrag · Karriere
„Meister-BAföG“ wird zu „Aufstiegs-BAföG“ - jetzt als Praxismitarbeiterin profitieren!
von Marie Reiter, Willich, www.deinberichtsheft.de
| Seit dem 01.08.2016 ist es offiziell: Das klassische Meister-BAföG hat ausgedient und wird durch das modernere Aufstiegs-BAföG ersetzt - zugunsten der Fortbildungsteilnehmer! Die Zuschüsse wurden deutlich angehoben und die Fortbildungsvoraussetzungen wurden gelockert. Was hat sich noch geändert und wer profitiert davon? |
Welche Fortbildungen gefördert werden
Als erste Frage stellt sich der ZFA natürlich: Gehört mein Fortbildungswunsch auch zu den förderungsfähigen Fortbildungen? Zunächst sei gesagt: Solange der angestrebte berufliche Abschluss über dem Niveau des Berufsfachschulabschlusses liegt (hier: über dem Abschluss zur ZFA), ist die Fortbildung grundsätzlich förderungsfähig. Dazu zählen z. B. folgende Fortbildungen:
- Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (siehe auch PPZ 09/2016)
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