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02.12.2013 · Fachbeitrag · KZBV-Stellungnahme

Interpretation des Patientenrechtegesetzes: Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt auch für Planungsmodelle

| Inwieweit gilt die im Patientenrechtegesetz für die Patientenakte vor­geschriebene zehnjährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 630f Abs. 3 Bürger­liches Gesetzbuch (BGB) auch für Planungsmodelle aus Gips oder ähnlichen Materialien? Zu dieser Frage hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf Anfrage einer KZV Stellung genommen. Demnach spricht nichts gegen eine Anwendung des § 630f auch für solche Planungsmodelle. |