02.12.2013 · Fachbeitrag · KZBV-Stellungnahme
Interpretation des Patientenrechtegesetzes: Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt auch für Planungsmodelle
| Inwieweit gilt die im Patientenrechtegesetz für die Patientenakte vorgeschriebene zehnjährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 630f Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch für Planungsmodelle aus Gips oder ähnlichen Materialien? Zu dieser Frage hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf Anfrage einer KZV Stellung genommen. Demnach spricht nichts gegen eine Anwendung des § 630f auch für solche Planungsmodelle. |
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