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31.01.2013 · Fachbeitrag · Recht

Ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag

| Arbeitgeber können von einem erkrankten Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangen. So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. November 2012, Az. 5 AZR 886/11, Abruf-Nr. 123445 . Das BAG hat klargestellt, dass Arbeitgeber ihr Verlangen noch nicht einmal sachlich begründen müssen. |