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· Fachbeitrag · Vergütung

Arbeitsunfähigkeit: Wann zahlt der Arbeitgeber, wann die Krankenkasse?

von Marie Reiter, Willich, www.deinberichtsheft.de

| Keine Praxismitarbeiterin ist sicher davor, krankheitsbedingt mal längerfristig auszufallen. Dann stellt sich die Frage, wie es mit ihren Bezügen weiterläuft: Wann und in welcher Höhe zahlt der Arbeitgeber, wann und in welcher Höhe die Krankenkasse? Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet. Zudem werden anhand von drei Praxisfällen Besonderheiten erläutert. |

 

Die grundsätzlichen Regelungen zu Lohnfortzahlung und Krankengeld

Bis zum Abschluss der sechsten Krankheitswoche (ohne Unterbrechung) wird die Lohnfortzahlung in normaler Höhe ‒ also ohne Überstundenvergütungen ‒ vom Arbeitgeber übernommen. Danach erhält der Arbeitnehmer von der Krankenkasse das Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns. Das Krankengeld wird längstens 78 Wochen ‒ innerhalb von drei Jahren ‒ gezahlt.

 

Praxisfall 1: Erkrankungen mit Unterbrechungen

ZFA Irina hat wegen massiver Schwellungen an den Beinen zwei Wochen im Krankenhaus verbracht. Sie geht danach für drei Wochen wieder arbeiten. Dann erkrankt sie plötzlich an Meningitis und ist erneut im Krankenhaus. Da es sich bei der Meningitis (Hirnhautentzündung) um ein anderes Leiden handelt als bei den Schwellungen, beginnt die Lohnfortzahlung erneut (also sechs Wochen).