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  • 16.12.2015 · Checklisten · Besteuerungsverfahren und Betriebsprüfung · Finanzgerichtsrechtsprechung

    Die wichtigsten FG-Entscheidungen 2014

    Aufgrund der sich aus § 17 Abs. 2 S. 1 GVG ergebenden uneingeschränkten Vorfragenkompetenz der Strafgerichte beurteilen diese die Steuerrechts­lage unabhängig von der Finanzgerichtsbarkeit. Entsprechendes gilt für Finanzgerichte, wenn es um für die Besteuerung relevante Straf(prozess-)rechtsfragen geht. Denn jene können sich über § 155 S. 1 FGO auf dieselbe Vorschrift berufen. „Derselbe“ Streitfall kann also von dem jeweiligen Spruchkörper unterschiedlich aufgefasst (§ 261 StPO, § 96 Abs. 1 S. 1 FGO) und rechtlich abweichend bewertet werden. Einen Anspruch auf den „sachnäheren“ ­Richter gibt es nicht. Grund genug für den Steuerberater (§ 392 AO, § 33 S. 2 Alt. 1 StBerG) und Rechtsanwalt, sich einen Überblick über die Strafrechts­judikatur der Finanzgerichte in 2014 zu verschaffen.