15.12.2015 · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
Die wichtigsten Entscheidungen der Finanzgerichte zum Steuerstrafrecht 2014
| Aufgrund der sich aus § 17 Abs. 2 S. 1 GVG ergebenden uneingeschränkten Vorfragenkompetenz der Strafgerichte beurteilen diese die Steuerrechtslage unabhängig von der Finanzgerichtsbarkeit. Entsprechendes gilt für Finanzgerichte, wenn es um für die Besteuerung relevante Straf(prozess-)rechtsfragen geht. Denn jene können sich über § 155 S. 1 FGO auf dieselbe Vorschrift berufen. „Derselbe“ Streitfall kann also von dem jeweiligen Spruchkörper unterschiedlich aufgefasst (§ 261 StPO, § 96 Abs. 1 S. 1 FGO) und rechtlich abweichend bewertet werden. Einen Anspruch auf den „sachnäheren“ Richter gibt es nicht. Grund genug für den Steuerberater (§ 392 AO, § 33 S. 2 Alt. 1 StBerG) und Rechtsanwalt, sich einen Überblick über die Strafrechtsjudikatur der Finanzgerichte in 2014 zu verschaffen. |
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