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  • 19.10.2016 · Checklisten · Besteuerungsverfahren und Betriebsprüfung · Schätzung, Betriebsprüfung

    Elektronische Kassensysteme ab dem 1.1.17: Systemdokumentation und Aufbewahrungspflicht

    Erfüllt das verwendete Kassensystem die ab dem 1.1.17 geltenden technischen Anforderungen, ist darüber hinaus zu prüfen, ob die folgenden Unter­lagen und Aufzeichnungen vorliegen und durch den Mandanten laufend in der vorgeschriebenen Form aufbewahrt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass diese im Falle einer Prüfung zeitnah und durch die Finanzverwaltung auswertbar vorgelegt werden können, um einen reibungslosen Ablauf der Prüfung zu gewährleisten.