19.08.2022 · Musterformulierungen · Downloads · Selbstanzeigenberatung
Freiwillige Anzeige bei Geldwäsche
Mit Wirkung zum 18.3.21 ist § 261 StGB n.F. in Kraft getreten. Dabei verfolgt der Gesetzgeber den sog. All-Crime-Ansatz, sodass mit dieser Neuregelung der Vortatenkatalog des § 261 StGB entfallen ist. Folglich können nun alle rechtswidrigen Taten i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB mögliche Vortaten der Geldwäsche sein. Für das Steuerstrafrecht ist insbesondere fraglich, welche Folgerungen sich daraus für eine Selbstanzeige ergeben. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie eine solche freiwillige Anzeige bei Geldwäsche aussehen kann:
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