17.08.2020 · Checklisten · Downloads · Steuergeheimnis
Digitale Hilfen für Whistleblower
Nach Art. 5 Nr. 7 WBRL bedeutet „Hinweisgeber“ eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihren Arbeitstätigkeiten erlangte Informationen über Verstöße meldet oder offenlegt (Dann/Mengel, NJW 10, 3265; Nöbel/Veljovic, CB 20, 34). Die Übersicht zeigt digitale Hilfen für diese (Stand Juli 2020).
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