25.04.2022 · Nachricht aus PStR · BayObLG
Werden hinterzogene Steuern mittels Kreditaufnahme zurückgezahlt, ist im Urteil die Strafmilderung des § 46a StGB zu erörtern. Darauf weist das BayObLG hin (20.7.21, 207 StRR 293/21, Abruf-Nr. 227020 ).
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