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  • · Fachbeitrag · Gestaltungsüberlegungen

    § 6b Abs. 10 EStG: Übertragung stiller Reserven von GmbH-Anteilen auf Gebäude

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Lars Mayer, Düsseldorf

    | In PU 20, 11 (Abruf-Nr. 46225935 ) wurde bereits dargestellt, dass § 6b EStG personenbezogen anzuwenden ist, sodass Veräußerungsgewinne eines Betriebsvermögens durch Investitionen in einem anderen Betriebsvermögen des gleichen Steuerpflichtigen neutralisiert werden können. Zudem kann § 6b EStG auch bei der Betriebsveräußerung/-aufgabe angewendet werden. Nachfolgend wird gezeigt, wie Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen des Betriebsvermögens auf neue Anschaffungskosten eines Gebäudes (insbesondere in einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG) übertragen werden können. |

    1. Musterfall

    Im Ausgangsfall bestehen bereits GmbH-Anteile des Betriebsvermögens sowie eine Bestandsimmobilie. Betrachtet wird eine klassische Ein-Mann-Betriebsaufspaltung, bei der die GmbH-Anteile im Rahmen eines „Share Deals“ an einen Dritten veräußert werden.

     

    Der Anteilsverkauf würde zum Wegfall der personellen Verflechtung führen, sodass eine Zwangsentnahme des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens in das Privatvermögen droht. Diese Zwangsentnahme wird verhindert, indem die Immobilie kurz vor dem Verkauf der GmbH-Anteile an eine neu gegründete gewerblich geprägte GmbH & Co. KG verkauft wird. Der dabei entstehende Veräußerungsgewinn wird durch § 6b EStG neutralisiert.