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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Von der Betriebsaufspaltung zur Immobilien-Verpachtungs-GmbH

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Lars Mayer, Düsseldorf

    | Wird bei einer Ein-Mann-Betriebsaufspaltung die Tätigkeit der Betriebs-GmbH im Zuge der Generationennachfolge beendet, droht die Zwangsentnahme der Betriebsimmobilie aus dem Besitz-Einzelunternehmen in das Privatvermögen. Klassischerweise wird dies durch die vorgeschaltete Übertragung der Immobilie in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG verhindert. In diesem Beitrag wird gezeigt, wie die Immobilie stattdessen in die ehemalige Betriebs-GmbH eingebracht und danach durch diese vermietet werden kann. |

    1. Vorbemerkungen und fünf zentrale Fragen

    Die Überleitung einer Betriebsaufspaltung auf eine grundstücksvermietende GmbH hat insbesondere den Vorteil, dass zukünftige Vermietungserträge der GmbH bei Inanspruchnahme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) mit nur 15 % KSt-Belastung (zzgl. Solidaritätszuschlag) thesauriert werden können. Die GmbH kann diese Erträge dann insbesondere verwenden, um eine fortbestehende Pensionsverpflichtung zu erfüllen.

     

    Hier stellen sich fünf zentrale Fragen: