· Fachbeitrag · Belastung des Nachfolgeprozesses im Mittelstand
Pensionszusagen als Hindernis im Unternehmensnachfolgeprozess, Teil 1
von Dipl. Kfm. Manfred Rinderer und Dipl.-Kfm. Peter Schrade, beide zertifizierte Berater für Unternehmensnachfolge
| In den nächsten Jahren stehen über 3,5 Mio. Unternehmen zur Übergabe an. Darunter sind viele, die Pensionsverpflichtungen gegenüber geschäftsführenden Gesellschaftern und/oder Mitarbeitern haben (IfM Bonn; Daten Fakten Nr. 18; Unternehmensnachfolge in Deutschland 2018 bis 2022, S. 9 ff.). Grundsätzlich ist es unerheblich, ob bei der Unternehmensnachfolge eine familieninterne Regelung angestrebt wird oder das Unternehmen an externe Nachfolger übergeben werden soll. Pensionszusagen können eine enorme Hypothek oder sogar einen Deal-Breaker im Nachfolgeprozess darstellen. |
1. Status quo
Nicht nur die konstante Niedrigzinsphase belastet die Bilanzen der Unternehmen, sondern auch oder gerade die steuerlichen Auflösungsrisiken, die oftmals völlig vergessen werden. In der Vergangenheit hatte die Einrichtung von Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer häufig steuerliche Hintergründe. Die steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich jedoch schon seit einigen Jahren deutlich verändert. Leider werden die mit Pensionszusagen verbundenen Probleme i. d. R. erst kurz vor dem Verkauf des Unternehmens aufgedeckt, da keine ausreichend langfristige Vorbereitung der Unternehmensübergabe erfolgt. Dabei könnte ein rechtzeitiges Handeln sehr gute Lösungen für beide Seiten schaffen.
2. Die klassische Pensionszusage
Eine Pensionszusage ist einer der fünf verschiedenen Durchführungswege, die man in der betrieblichen Altersversorgung kennt. Sie zählt neben der Unterstützungskasse zu den ältesten Formen der betrieblichen Altersversorgung. Die Grundlagen dazu finden sich heute im Betriebsrentengesetz (§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG). Pensionszusagen wurden bis zur Jahrtausendwende grundsätzlich nur als leistungsorientierte Zusage formuliert. Leistungsorientierte Zusagen haben einen festen Rentenwert versprochen. Je nach Größe des Betriebs und nach Anzahl der Zusagen waren die Zusagen fest definiert. So wurden den Mitarbeitern z. B. feste Rentenbausteine bspw. i. H. v. 3.000 EUR Altersrente mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres und dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zugesagt.
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