· Fachbeitrag · Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, Teil 1
Kapitalgesellschaften: Steuerliche Begünstigungen bei der Betriebs- und Anteilsveräußerung
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Bei einer Betriebsveräußerung werden regelmäßig sämtliche stillen Reserven aufgedeckt, sodass es zu einem hohen Veräußerungsgewinn kommt. Gleiches gilt, wenn Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft veräußert werden. Um die daraus resultierende Steuerbelastung etwas abzufedern, enthält das EStG bzw. das KStG neben Freibeträgen auch steuersatzbezogene Begünstigungen. Allerdings sind diese oft an enge Voraussetzungen bzw. an das Erfordernis einer Antragstellung geknüpft. PU stellt Ihnen die steuerlichen Begünstigungen vor. |
1. Überblick
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z. B. UG, GmbH, AG) gehalten und veräußert, so muss für die Besteuerung zunächst einerseits hinsichtlich des Umfangs der gehaltenen Beteiligung und andererseits hinsichtlich der Frage, ob die Beteiligung Betriebs- (BV) oder Privatvermögen (PV) darstellt, unterschieden werden. Denn die Besteuerung und die steuerlichen Begünstigungen differieren erheblich. Konkret lassen sich folgende Fallgestaltungen unterscheiden:
Übersicht / Fallgestaltungen | |
A | Beteiligung im PV und innerhalb der letzten fünf Jahre < 1 % beteiligt |
B | Beteiligung im PV und innerhalb der letzten fünf Jahre zu ≥ 1 % beteiligt |
C | Beteiligung im BV eines Einzelunternehmens |
D | Beteiligung im BV einer anderen Kapitalgesellschaft |
E | Beteiligung im BV einer Mitunternehmerschaft |
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