· Fachbeitrag · Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, Teil 2
Steuerliche Begünstigungen bei der Betriebs- und Anteilsveräußerung
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Bei einer Betriebs- und Anteilsveräußerung werden regelmäßig sämtliche stillen Reserven aufgedeckt, sodass es zu einem hohen Veräußerungsgewinn kommt. Um die daraus resultierende Steuerbelastung etwas abzufedern, enthält das EStG bzw. das KStG neben Freibeträgen auch steuersatzbezogene Begünstigungen. Allerdings sind diese oft an enge Voraussetzungen bzw. an das Erfordernis einer Antragsstellung geknüpft. PU stellt Ihnen die steuerlichen Begünstigungen bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens und von Anteilen an Mitunternehmerschaften vor. |
1. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens werden oft hohe Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne erzielt. Infolgedessen droht hier eine hohe Steuerbelastung, da der Gewinn grundsätzlich der regulären Besteuerung nach § 32a EStG unterliegt. Deshalb können auch Verluste uneingeschränkt mit anderen Einkünften verrechnet werden. Die Steuerbelastung kann jedoch durch
- einen Freibetrag i. H. v. 45.000 EUR (§ 16 Abs. 4 EStG),
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 102,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig