· Fachbeitrag · Böse Überraschungen vermeiden
10 wichtige Fragen zur Weitergabe von Beschäftigtendaten beim Betriebsübergang
von Dr. Guido Mareck, stv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund
| Ob, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten, insbesondere der Beschäftigten, übertragen werden können, ist mittlerweile ein wertbildender Faktor bei Unternehmenskäufen. Dieser bestimmt neben anderen wirtschaftlichen Faktoren den Kaufpreis. An den Steuerberater werden dabei viele Fragen herangetragen. Die wichtigsten Fragen hierzu werden im folgenden Beitrag beantwortet. |
1. Bedeutung der Übertragbarkeit
Warum ist die Frage der Übertragbarkeit von Beschäftigtendaten der betroffenen Arbeitnehmer beim Betriebsübergang für Veräußerer und Erwerber des Betriebs von Bedeutung?
Aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht müssen die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und die ordnungsgemäße Durchführung solcher Übertragungen im Rahmen einer sogenannten Due-Diligence-Prüfung gecheckt, den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) angepasst und das Verfahren sichergestellt werden, um böse Überraschungen mit den Beschäftigten, dem Betriebsrat und Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Dabei gilt beim Betriebsübergang nach § 613a BGB, dass grundsätzlich der Veräußerer des Betriebs oder Betriebsteils sich in der Prüfungspflicht befindet, zu welchem Zeitpunkt jeweils die Weitergabe welcher Daten an den Erwerber datenschutzrechtlich erlaubt ist.
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