· Fachbeitrag · Führungsfunktion ohne Geschäftsführung
Wie ein Beirat bei der Unternehmensnachfolge helfen kann
von Dr. Klaus Weigel/Board Xperts GmbH
| Unternehmer stehen immer wieder vor der Frage, wie ihre Nachfolge geregelt werden soll. Dies ist nicht nur in der aktuellen Phase eines ökonomischen Umbruchs eine besondere Herausforderung. Ein qualifiziert besetzter Beirat kann hier von besonderem Nutzen sein. |
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Jüngere Studien u. a. der Stiftung Familienunternehmen sowie der Beratungsgesellschaft PwC zeigen, dass sich zwar immer mehr Personen aus der „Next Generation“ vorstellen können, im eigenen Familienunternehmen Führungsfunktionen zu übernehmen. Allerdings bedeutet Führungsfunktion nicht unbedingt Geschäftsführung.
So ist seit Jahren zu beobachten, dass mehr und mehr Unternehmernachkommen direkt in die Kontroll- und Aufsichtsgremien gehen, ohne vorher in der operativen Führung ihres Familienunternehmens aktiv gewesen zu sein. Außerdem wird das Modell des Alleinherrschers oder Patriarchen zunehmend durch Teams ersetzt, die das Unternehmen aus einer Kombination von Familienmitgliedern und externen Führungskräften weiterentwickeln möchten. Trotzdem gibt es in vielen Unternehmen noch keine konkreten Vorkehrungen hinsichtlich einer strukturierten Nachfolgeregelung, weder für die geplante noch die risikobehaftete, d. h., ungeplante Nachfolge. Dabei ragt die Nachfolgethematik in die vielfältigen und interdependenten Teilbereiche von Familienunternehmen hinein.
Zusätzlich können persönliche Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis die Nachfolge erschweren. Die Komplexität der zu beachtenden Einzelinteressen wächst von Generation zu Generation. So beruht eine Nachfolgeregelung in späteren Generationen vielfach eher auf einem Kompromiss und ist nicht immer die bestmögliche Alternative. |
1. Mögliche Rollen eines Beirats
Hier kann einem Beirat eine ganz wesentliche Aufgabe zukommen. Seine Rolle kann von der Aufstellung eines Nachfolgeplans und der Formulierung von Auswahlkriterien für einen potenziellen Nachfolger über dessen Auswahl (entweder ein Familienmitglied und/oder eine externe Führungskraft) bis hin zu einer Notfallgeschäftsführung, bei der der Beirat selbst für eine begrenzte Zeit die Geschäftsführung übernimmt, reichen. In letzterem Fall ist bei einem plötzlichen Ausfall des Unternehmers für die Fortführung der Geschäfte Sorge getragen und somit ein hohes Maß an Kontinuität gewährleistet. Allerdings setzt sie eine bereits bestehende Zusammenarbeit mit einem Beirat voraus, sodass dessen Mitglieder schon mit den wesentlichen Unternehmensaspekten vertraut sind.
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