· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Die vermögensverwaltende KG als Vehikel der Vermögensübertragung
von RA Dr. Jochen Blöse, MBA, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, Köln
| Das Thema der lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf zukünftige Erben ist unter vielfältigen Gesichtspunkten herausfordernd. So ist zu entscheiden, welche Vermögensgegenstände auf welchen Nachkommen oder sonstigen Erwerber übertragen werden, ob und inwieweit bereits eine unbeschränkte Verfügungsbefugnis über das erworbene Vermögen bestehen soll und natürlich auch immer, wie eine möglichst steuersparsame Gestaltung gefunden werden kann. Als ein Instrument kann dabei eine vermögensverwaltende KG in Betracht kommen. |
1. Grundgedanke der vermögensverwaltenden KG
Die Grundidee der vermögensverwaltenden KG liegt darin, nicht einzelne Vermögensgegenstände an die letztendlichen Empfänger zu übereignen, sondern diese zunächst an die KG zu übertragen und im zweiten Schritt Gesellschaftsanteile abzutreten. Häufig werden folgende Vorteile einer solchen Gestaltung gesehen:
- Durch die Einbringung in die Gesellschaft kann das Familienvermögen gebündelt und unter eine einheitliche Leitung gestellt werden.
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