· Fachbeitrag · Gestaltungsinstrument für die Vermögensnachfolge
Schutz des Familienvermögens durch Gründung einer Familiengesellschaft
von Dipl.-Bw. (BA) Finanzökonom (EBS) Christoph Leichtweiß, Zertifizierter Family Officer, Certified Financial Planner, Darmstadt
| Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die vielfältigen Überlegungen und Wechselwirkungen, die bei einer Familiengesellschaft zu berücksichtigen sind. |
1. Die Familiengesellschaft
Unter einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft versteht man die gesellschaftsrechtliche Zusammenfassung des Vermögens einer Familie unter Beteiligung mehrerer oder aller Familienmitglieder. Die Motive für eine Familiengesellschaft, auch Familienpool genannt, sind vielfältig. Der Schutz vor einer Zerschlagung des Vermögens durch Erben, Schwiegerkinder oder Gläubiger ist genauso denkbar, wie die erbschaftsteuerlich motivierte Nutzung von Freibeträgen. Gleichzeitig kann der Entscheidungseinfluss der Senioren und deren Partizipation an zukünftigen Erträgen gesichert werden. Die Familiengesellschaft kann auch aus einkommensteuerlicher Sicht vorteilhaft sein, indem Erträge auf mehrere Personen verlagert werden und zukünftige Wertsteigerungen bereits auf Ebene der Junioren entstehen.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass gesellschaftsrechtliche Instrumente genutzt werden, um die klassischen Instrumente der Nachfolgeplanung wirkungsvoll zu ergänzen. Den offensichtlichen Vorteilen steht jedoch eine Vielzahl von Faktoren und Wechselwirkungen gegenüber. Diese sollten durch den Steuerberater erkannt, thematisiert und in einem fachkundigen Netzwerk verschiedener Experten koordiniert werden. Zudem ist der Faktor Zeit bei vielen Motiven sehr wichtig, da gewünschte Ergebnisse nur nach Ablauf einer längeren Zeitspanne erreicht werden können.
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