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  • · Fachbeitrag · Gestaltungsüberlegungen

    Übertragung von Immobilienvermögen im Privatvermögen

    von WP StB Gerald Schwamberger, Göttingen

    | Durch geschicktes Agieren lässt sich bei der Übertragung von Immobilienvermögen im Privatvermögen viel Geld vor dem Fiskus schützen. Zugleich kann man aber auch durch Gestaltung unliebsame Erben vom Erbe ausschließen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick und fasst zusammen, was es zu beachten gilt. |

    1. Private oder gewerbliche Vermietungen

    Bei der Übertragung von Eltern auf die nachfolgenden Generationen ist es erfahrungsgemäß besonders wichtig, wie das Vermögen nach der Übertragung genutzt und mit welchen Motiven die Nutzung fortgesetzt werden soll.Die Gestaltungsvarianten sind auch für den Umfang und die Bedeutung des Immobilienvermögens für Abgeber und Annehmer zu beachten. So dürften die Gestaltungen bei der Übertragung eines vermieteten Immobiliengroßobjekts anders gelagert sein als bei einem umfangreichen, aus mehreren Objekten bestehenden Vermögen. Insbesondere bei privatem Vermögen dürften die Direktübertragung, die Gründung von Personengesellschaften oder die Beteiligung der jüngeren Generation an den Objekten die Hauptgestaltungswege sein. Bei gewerblich vermietetem Immobilienvermögen spielen oft andere Interessen eine Rolle.

    2. Übertragung von Einzelobjekten

    Der gängigste Weg, einzelne Immobilienobjekte auf die nachfolgende Generation zu übertragen, ist die Schenkung durch notariellen Vertrag. Hierbei müssen, will man steuerlich günstige Wege beschreiten, die Auswirkungen auf Schenkungsteuer und Einkommensteuerbelastungen der abgebenden und der übernehmenden Personen beachtet werden.