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  • · Fachbeitrag · Grundstücksübertragung

    Das ist bei der Übertragung von Grundstücken in der Unternehmensnachfolge zu beachten

    von RAin und Datenschutzbeauftragte Anna Rehfeldt, LL.M., Berlin

    | Werden innerhalb der Unternehmensnachfolge Grundstücke entgeltlich oder unentgeltlich übertragen, stellen sich viele Fragen: Wie viel ist das Grundstück wert? Muss bei der Übertragung eine bestimmte Form beachtet werden? Wer haftet für Altlasten? Wie wirkt sich die Grundstücksübertragung steuerlich aus? Macht es einen Unterschied, ob das Grundstück verschenkt, mit veräußert oder zur Vermietung zurückbehalten wird? PU beantwortet die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang. |

    1. Unterlagen für Betriebsgrundstücke

    Unternehmensnachfolgen zeichnen sich in der Praxis oftmals dadurch aus, dass neben Gesellschaftsanteilen, Maschinen und Know-how auch Grundstücke mit übertragen werden sollen. Ist dies der Fall, muss zwingend ein Notar in die Nachfolge involviert werden. Das gilt gleichermaßen für Fälle, in denen es um die Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer GmbH, geht. Dabei ist es empfehlenswert, vorab die folgende Checkliste abzuarbeiten:

     

    Checkliste / Betriebsgrundstück in der Unternehmensnachfolge

    • Welche Betriebsgrundstücke und Betriebsstätten werden übertragen?
    • Wo befinden sich die Betriebsgrundstücke?
    • Welche Betriebsstätten werden veräußert, vermietet oder verpachtet?
    • Sind alle Verträge betreffend die zu übertragenden Grundstücke erfüllt oder werden Forderungen/Sicherheiten mit übernommen?
    • Sind alle Betriebsstätten in ihrer aktuellen Form und Nutzung genehmigt?
    • Sind Umbauarbeiten erforderlich und können diese genehmigt werden (sofern eine Genehmigungspflicht besteht)?
    • Besteht der Verdacht auf Altlasten (z. B. Unfälle, Abfälle, Kontaminationen etc.)?