· Fachbeitrag · Immobilienvermögen
Immobilien in der Nachfolgeplanung ‒ Brennpunkte 2020/2021
von Dr. Johannes Baßler, RA/StB, Hamburg
| Die Planung und Umsetzung einer Nachfolge in Immobilienvermögen stellt an die Beratung besondere Herausforderungen im Zivil- und Steuerrecht. Innerhalb des Steuerrechts sind neben der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Bewertung die Einkommensteuer und die Grunderwerbsteuer berührt. Der nachfolgende Beitrag stellt eine Auswahl der wichtigen Entwicklung in diesen Gebieten während der letzten Monate dar. |
1. Zivilrecht
Ein wesentliches Element jeder Nachfolgeplanung bildet die Beherrschung der Pflichtteilsrisiken. Aufgrund der in Grundstücken gebundenen Werte gilt dies besonders dann, wenn Immobilien Gegenstand der Nachfolgeplanung sind. Insofern hat die Entscheidung des BGH vom 3.6.20, IV ZR 16/19 (ZEV 2020, 420 [mit Anm. N. Hölscher]) zur Wirkung von gesellschaftsrechtlichen Fortsetzungsklauseln im Bereich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs (§ 2325 BGB) erhebliche Auswirkung auf die Beratungspraxis.
1.1 Bisherige Praxis
Die Gestaltungspraxis hat immer wieder versucht, Pflichtteilsansprüche mithilfe gesellschaftsrechtlicher Fortsetzungsklauseln zu mindern. Dazu errichtete der spätere Erblasser mit seiner (in der Praxis handelt es sich hierbei häufig um die zweite) Ehefrau eine Personengesellschaft, in die er Immobiliarvermögen einbrachte. Der Gesellschaftsvertrag enthielt eine Fortsetzungsklausel, wonach beim Tod jedes Gesellschafters dieser ohne Abfindung ausschied und die Gesellschaft unter Übernahme des Vermögens aufgelöst wurde. Starb dann der Erblasser vor seinem Mitgesellschafter, erwarb dieser das Gesellschaftsvermögen durch Anwachsung „am Nachlass vorbei“, sodass der Nachlass und somit der ordentliche Pflichtteilsanspruch eines enterbten Abkömmlings (aus erster Ehe) reduziert war.
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