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  • · Fachbeitrag · Rechtliche Aspekte bei der Unternehmensnachfolge

    Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung in Unternehmensnachfolgetransaktionen

    von RA Dr. Michael Sörgel LL.M., Partner in der wirtschaftsberatenden Kanzlei HEUKING

    | Im Rahmen von M & A-Transaktionen spielt die Haftung des Verkäufers seit jeher eine zentrale Rolle. Gerade bei Transkationen zur Regelung der Unternehmensnachfolge hat der Verkäufer ein starkes Interesse daran, seine Haftungsrisiken zu minimieren und den Umfang einer möglichen Haftung klar zu regeln. Der Beitrag beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten, die einem Unternehmensverkäufer nach deutschem Recht zur Verfügung stehen, um seine Haftung auszuschließen oder zu begrenzen. |

    1. Was gilt es grundsätzlich zu beachten?

    Im Rahmen dieses Beitrags werden die Aufklärungspflichten des Verkäufers, die Kenntniszurechnung aus der Due Diligence, die unterschiedlichen Rechtsfolgen bei Garantien und Freistellungen, die sogenannte Wissensqualifizierung von Garantien, Haftungsfreibeträge und Haftungshöchstgrenzen, die Verjährung von Gewährleistungs- und Freistellungsansprüchen sowie die Möglichkeit der Verlagerung von Haftungsrisiken auf W & I-Versicherungen behandelt.

    2. Aufklärungspflichten des Verkäufers

    Ein zentraler Aspekt der Haftung des Verkäufers ist die Erfüllung seiner Aufklärungspflichten im Rahmen der Anbahnung und Verhandlung einer M & A-Transaktion.