· Fachbeitrag · Schenkung von Unternehmensanteilen
Doppelte Mitunternehmerschaft bei Nießbrauch an Personengesellschaften
von RA StB Dr. Iring Christopeit, LL.M, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, München
| Bei der Planung der Unternehmensnachfolge ist die Beteiligung der Folgegeneration durch Schenkung von Unternehmensanteilen unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchs immer noch ein gängiges Modell. Jedoch herrscht bei Fragen zur sogenannten doppelten Mitunternehmerstellung auch Rechtsunsicherheit. Der Beitrag fasst die Rechtslage zusammen und stellt die steuerlichen Folgen der unterschiedlichen Auffassungen dar. |
1. Vorteile des Nießbrauchs
Der Vorteil der Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einer Gesellschaftsbeteiligung liegt darin, dass der Schenker einer Gesellschaftsbeteiligung auf diesem Wege seine Gewinnbeteiligung und einen großen Einfluss auf die Gesellschaft beibehalten kann (vgl. Hochheim/Wagenmann, ZEV 2010, 109).
Um allerdings die Vorzüge der Verschonungsabschläge der §§ 13a, 13b, 13c ErbStG beanspruchen zu können, müssen bei der Schenkung einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.
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