· Fachbeitrag · Steuerfalle
Gemeinsame Schenkung von Gesellschaftsanteilen und Grundstücken des Sonderbetriebsvermögens
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von immenser Wichtigkeit, Verträge vor Unterzeichnung zu überprüfen. Dabei dürfen neben den ertragsteuerlichen Auswirkungen auch die Konsequenzen im Bereich der Schenkungsteuer nicht vernachlässigt werden. Wer unachtsam einen Mitunternehmeranteil nebst einem dem Sonderbetriebsvermögen zugehörigen Grundstück auf seinen Nachfolger überträgt, kann dadurch schnell Schenkungsteuer auslösen ‒ ohne Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG! PU zeigt anhand eines Beispiels, worauf es ankommt und welche Risiken drohen. |
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Kfz-Händler Stein betreibt zusammen mit Kfz-Händler Schlag ein Autohaus in Rechtsform einer KG. Das Betriebsgebäude befindet sich im Eigentum von Herrn Stein und wird an die KG vermietet. Entsprechend handelt es sich um Sonderbetriebsvermögen. Herr Stein möchte in den Ruhestand treten und seine Nachfolge regeln. Dazu möchte er seinen KG-Anteil ebenso wie das dem Sonderbetriebsvermögen zugehörige Betriebsgebäude auf seinen Sohn übertragen. Mit diesem schließt er am 30.12.19 einen notariellen Vertrag, welcher unter anderem Folgendes beinhaltet:
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1. Problemstellung
Fraglich ist, ob es sich um einen oder zwei steuerpflichtige Erwerbe i. S. d. ErbStG handelt. Ferner, ob für den oder die Erwerbe eine Steuerbegünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG möglich ist.
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