· Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung
Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers
von RA Dr. Lutz Förster, FA Erbrecht sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und RA Dennis Ch. Fast, Brühl
| Die Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem Umfang und dem Aufgabenbereich, den der Erblasser im Einzelfall kraft letztwilliger Verfügung angeordnet hat, sowie nach der Art der angeordneten Testamentsvollstreckung. PU gibt einen Überblick. |
1. Arten der Testamentsvollstreckung
Das BGB kennt unterschiedliche Arten der Testamentsvollstreckung, nach denen sich der Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers richtet.
1.1 Abwicklungsvollstreckung
Die sogenannte Abwicklungsvollstreckung stellt den Regelfall bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung dar und steht für die Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses. Sofern der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen nichts anderes verfügt hat, hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen sowie die Auseinandersetzung des Nachlasses unter mehreren Erben durchzuführen (vgl. §§ 2203, 2204 BGB). Neben der Abwicklungsvollstreckung besteht auch die Möglichkeit, eine Verwaltungsvollstreckung oder eine Dauertestamentsvollstreckung anzuordnen.
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