· Fachbeitrag · Umsatzsteuergesetz
Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen: Aktuelle Praxisfälle
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
| Aktuelle Untersuchungen der Finanzverwaltung (vgl. LfSt Niedersachsen 9.2.23, S 7109-St 172-527/2023) rücken Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen in den Fokus der Praxis. Hierbei sind praktische Besonderheiten bei Alleineigentum, vorweggenommener Erbfolge, Gestaltungen unter Ehegatten etc. nutzbar, um das persönliche Steuersparpotenzial ‒ auch im Hinblick auf eine Unternehmensnachfolge ‒ optimal zu gestalten. Welche steuerlichen Implikationen sich daraus insbesondere auch mit Blick auf die Umsatzsteuer ergeben, betrachtet PU in diesem Beitrag. |
1. Hintergrund
Das LfSt Niedersachsen nimmt in ergänzenden Fallstudien zu Abschn. 3.3 Abs. 8 UStAE zu diversen Sachverhalten Stellung, in denen ein dem Unternehmen zugeordnetes Betriebsgrundstück auf einen Angehörigen übertragen wurde. Der Unternehmer soll in sämtlichen Sachverhalten bei Herstellung oder Erwerb des Betriebsgrundstücks zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt gewesen sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall aufgrund der jeweiligen Vereinbarungen eine andere Beurteilung geboten ist. Betroffen sind insbesondere solche Angehörigenverhältnisse, in denen bei Eheschließung (mit oder ohne Kinder) ein Ehegatte als Alleinverdiener unternehmerisch tätig ist.
Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebsgrundstücks durch einen Unternehmer auf seine Kinder unter Anrechnung auf deren Erb- und Pflichtteil ist ‒ wenn nicht die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a UStG vorliegen ‒ eine steuerfreie Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG, auch wenn das Grundstück aufgrund eines mit den Kindern geschlossenen Pachtvertrags weiterhin für die Zwecke des Unternehmens verwendet wird und die Kinder als Nachfolger des Unternehmers nach dessen Tod vorgesehen sind (vgl. BFH 2.10.86, V R 91/78, BStBl II 87, 44). Die unentgeltliche Übertragung des Miteigentums an einem Betriebsgrundstück durch einen Unternehmer auf seinen Ehegatten ist hingegen eine nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfreie Wertabgabe des Unternehmers, auch wenn das Grundstück weiterhin für die Zwecke des Unternehmens verwendet wird. Hinsichtlich des dem Unternehmer verbleibenden Miteigentumsanteils liegt keine unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 1b oder Abs. 9a UStG vor (vgl. BFH 6.9.07, V R 41/05, BStBl II 08, 65, 22.11.07, V R 5/06, BStBl II 08, 448; Abschn. 3.3 Abs. 8 UStAE, m. w. N.).
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