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  • · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge und Stiftung

    Familienstiftungen bei Aldi Nord: Schlussfolgerungen für die Praxis

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | Erneut hat die „Jakobus-Stiftung“ ein Gericht beschäftigt. Die Jakobus-Stiftung ‒ eine Familienstiftung ‒ hält zusammen mit zwei anderen Familienstiftungen 100 % des Kapitals und der Stimmen sowie der Anteile an der „Aldi-Nord“-Unternehmungsgruppe. Unternehmer, die mithilfe einer Stiftung die Nachfolge regeln möchten, und ihre Berater können die eine oder andere „lesson learnt“ aus der Entscheidung (OVG Schleswig-Holstein, 18.5.22, 3 MB 1/21, Abruf-Nr. 229982 ) mitnehmen. |

    1. Für eine Familienstiftung typische Organisationsregelungen

    Die Struktur der Jakobus-Stiftung entspricht der vieler anderer Familienstiftungen auch. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Destinatäre durch laufende und einmalige Zuwendungen, u. a. für die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts, für die Berufsausbildung und das Studium, für die berufliche Existenzgründung und die Förderung unternehmerischer Tätigkeiten sowie für die Zahlungen von Erbschaftsteuern. Für die Erfüllung des Stiftungszwecks hat die Stiftung für die Förderung der „Aldi-Nord“-Unternehmensgruppe Sorge zu tragen ‒ insbesondere durch Sicherung und Fortentwicklung ihrer Vermögens- und Ertragskraft.

     

    Als Destinatäre dieser Familienstiftung waren der Stifter und seine Ehefrau, ihre gemeinsamen Kinder, deren eheliche Abkömmlinge und ‒ über Generationen hinweg ‒ alle weiteren ehelichen Abkömmlinge bestimmt. Als Stiftungsorgane waren