· Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge und Stiftung
Wichtige Überlegungen für die Errichtung einer Unternehmens- bzw. Familienstiftung
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Wird im Rahmen der Unternehmensnachfolge eine Stiftung in Betracht gezogen, sind vielfältige Überlegungen anzustellen und Aspekte zu beachten. |
1. Standortwahl, insbesondere Stiftungsaufsicht
Rechtsfähige Stiftungen gemäß §§ 80 ff. BGB unterliegen der Stiftungsaufsicht. Diese ist eine reine Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht. Die Stiftungsaufsichtsbehörden haben sicherzustellen, dass die Maßnahmen und Entscheidungen der Stiftungsorgane nicht von der Rechtsordnung und dem in der Satzung verkörperten Stifterwillen abweichen. Dagegen sind sie nicht berechtigt, Fragen der Zweckmäßigkeit zu prüfen und eigene Zweckmäßigkeitsentscheidungen zu treffen.
Steht den handelnden Stiftungsorganen nach Gesetz oder Satzung ein Ermessensspielraum zu, wie z. B. häufig im Bereich der Vermögensverwaltung oder in Personalentscheidungen, und überschreiten die Stiftungsorgane ihren Ermessensspielraum nicht, steht der Stiftungsaufsicht weder nach den §§ 80 ff. BGB noch den Landesstiftungsgesetzen eine Handhabe hiergegen zur Seite. Allerdings nehmen einige Aufsichtsbehörden nach der Erfahrung des Autors diesen feinen, aber wichtigen Unterschied zwischen der Rechts- und der Fachaufsicht mitunter nur recht verschwommen wahr.
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