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  • · Fachbeitrag · Unternehmensverkauf

    Pensionsverpflichtungen als Deal Breaker: Auslagerung als haftungsbefreiende Option

    von Sebastian Uckermann und Patrick Drees, beide Köln

    | Wird der Verkauf eines Unternehmens angestrebt, können sich Versorgungswerke mitsamt Rückstellungen als Deal Breaker herausstellen. Dies gilt besonders in Fällen, in denen den Rückstellungen kein adäquates Rückdeckungsvermögen gegenübersteht. PU (Praxis Unternehmensnachfolge) erklärt, welche Möglichkeiten Eigentümer mittelständischer Unternehmen haben, ihr Unternehmen vor geplanten Transaktionen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen von Versorgungsverpflichtungen zu befreien bzw. die Belastungen für Nachfolger durch Auslagerung der Pensionsverpflichtungen zu minimieren. |

    1. Hintergrund

    Die Direktzusage stellt den wichtigsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung dar. Mit dieser Form haben neben Großunternehmen in den vergangenen Jahrzehnten vor allem Unternehmen aus dem Mittelstand Versorgungsverpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern eingerichtet. Die damit einhergehenden Pensionsrückstellungen sind im Laufe der Jahre zu einem nicht zu vernachlässigenden Bilanzposten angewachsen.

     

    Besonders bei alteingesessenen Unternehmen, die zusätzlich durch Zukäufe von Unternehmensteilen gewachsen sind, finden sich oft historische Versorgungswerke, die für Neueintritte bereits geschlossen sind und nur noch abgewickelt werden. Dass ein potenzieller Käufer einer solchen Konstellation ablehnend gegenübersteht ist verständlich, da Versorgungsverpflichtungen für ihn betriebsfremde und vor allem nicht final zu kalkulierende zukünftige Risiken darstellen, mit denen er sein Investment nicht belasten möchte. Verkäufern von Unternehmen bieten sich indes unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, um hier gegenzusteuern.