· Fachbeitrag · Vertragsgestaltung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Das ist beim Abschluss von Beraterverträgen mit ehemaligen Geschäftsführern zu beachten
von RA Dr. Michael Sörgel LL.M., Düsseldorf, www.heuking.de
| Im Falle eines einvernehmlichen Ausscheidens aus der Geschäftsführung hat ein Beratervertrag zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer und dem Unternehmen für beide Seiten viele Vorteile. Und auch wenn Beraterverträge in der Praxis eher kurz gehalten sind, gilt es bei der Ausarbeitung der rechtlichen Bestimmungen sorgfältig vorzugehen, damit z. B. keine bösen Überraschungen hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung drohen. |
1. Ausgangssituation
Die Ausgangssituationen für den Abschluss eines Beratervertrags und das Ausscheiden aus der Geschäftsführung können durchaus vielgestaltig sein.
1.1 Beratervertrag nach Abschluss einer M&A-Transaktion
Nach einer M&A-Transaktion kommt es häufig zu Abschlüssen von Beraterverträgen mit ehemaligen Geschäftsführern, da ein Unternehmensverkauf oft mit einem Wechsel in der Geschäftsführung verbunden ist. Der neue Eigentümer möchte die Position des Geschäftsführers i. d. R. mit Personen aus seinem Unternehmen oder Netzwerk besetzen, um einen entsprechenden Einfluss auf die Geschäftspolitik sicherzustellen. Aufgrund seiner detaillierten Kenntnisse des verkauften Unternehmens ist das Know-how des bisherigen Geschäftsführers weiterhin wichtig. Bei M&A-Transaktionen wird daher oft vereinbart, dass der ehemalige Geschäftsführer, der zuvor auch Gesellschafter des Unternehmens war, für eine begrenzte Übergangszeit weiterhin tätig ist.
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