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  • · Fachbeitrag · Vorsorge- und Nachfolgeplanung

    Vorbereitung der Unternehmensnachfolge durch Vollmacht

    von Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar, Dresden

    | Die Vorsorgevollmacht zielt darauf ab, Situationen zu bewältigen, in denen man selbst nicht handeln kann, weil man etwa geschäftsunfähig ist, oder aber nicht handeln möchte, weil man sich für längere Zeit im Ausland aufhält etc. Ihre Errichtung sollte eigentlich selbstverständlich sein. Dennoch haben die meisten Deutschen, Verbraucher wie Unternehmer und sogar professionell beratend Tätige (z. B. Steuer- und Unternehmensberater), keine Vorsorgevollmacht errichtet. Und auch in der Unternehmensnachfolge spielt die Vorsorgevollmacht eine ‒ oft unterschätzte ‒ wichtige Rolle. |

    1. Sinn einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

    Eine über den Tod hinausgehende ‒ sog. transmortale Vorsorgevollmacht ‒ kann enorme Kostenvorteile mit sich bringen, ein schnelles Handeln ermöglichen und für Unternehmer, deren Unternehmen ansonsten in die Krise geraten würde, existenzsichernd sein.

     

    Viele Rechtsordnungen dieser Welt lassen Vollmachten dieser Art nicht zu. In Deutschland sieht dies die ganz herrschende Meinung trotz fehlender Regelung im BGB anders. Wer also Vermögen im Ausland hat oder sich sehr häufig im Ausland aufhält, sollte sich vor Ort juristisch beraten lassen, ob die in Deutschland errichtete Vorsorgevollmacht generell dort zulässig ist und speziell, ob eine solche über den Tod hinaus anerkannt wird.