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  • · Fachbeitrag · Vorsorge- und Nachfolgeplanung

    Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Handlungsvollmacht bei der Unternehmensnachfolge

    von RAin und externe Datenschutzbeauftragte Anna Rehfeldt, LL.M.

    | Um für den Ernstfall gewappnet zu sein und die eigenen Interessen ausreichend wahren zu können, ist es für alle Lebenslagen empfehlenswert, Vorsorge zu betreiben. Die drei Rechtsfiguren „Vorsorgevollmacht“, „Patientenverfügung“ und „Handlungsvollmacht“ haben jede für sich ihre Berechtigung und sollten als Möglichkeiten zur individuellen Vorsorge auch bei Unternehmensübertragungen mit in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. PU zeigt auf, was sich hinter den einzelnen Rechtsfiguren verbirgt und welchen Nutzen Unternehmer aus ihrem Einsatz ziehen können. |

    1. Vorsorgevollmacht

    Jeder kann durch Krankheit, einen (Arbeits-)Unfall oder das Alter in eine Lage kommen, in der er seine Angelegenheiten ‒ egal ob betrieblicher und/oder privater Natur ‒ nicht oder nicht mehr vollständig eigenverantwortlich erledigen kann. Um sich hierfür abzusichern, sollte man sich insbesondere für den betrieblichen Bereich folgende Fragen von Beginn an vor Augen führen:

     

    • 1. Was passiert mit mir und mit meinem Betrieb, wenn ich auf die Hilfe Anderer angewiesen bin?
          

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