· Fachbeitrag · Vorsorge- und Nachfolgeplanung
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Handlungsvollmacht bei der Unternehmensnachfolge
von RAin und externe Datenschutzbeauftragte Anna Rehfeldt, LL.M.
| Um für den Ernstfall gewappnet zu sein und die eigenen Interessen ausreichend wahren zu können, ist es für alle Lebenslagen empfehlenswert, Vorsorge zu betreiben. Die drei Rechtsfiguren „Vorsorgevollmacht“, „Patientenverfügung“ und „Handlungsvollmacht“ haben jede für sich ihre Berechtigung und sollten als Möglichkeiten zur individuellen Vorsorge auch bei Unternehmensübertragungen mit in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. PU zeigt auf, was sich hinter den einzelnen Rechtsfiguren verbirgt und welchen Nutzen Unternehmer aus ihrem Einsatz ziehen können. |
1. Vorsorgevollmacht
Jeder kann durch Krankheit, einen (Arbeits-)Unfall oder das Alter in eine Lage kommen, in der er seine Angelegenheiten ‒ egal ob betrieblicher und/oder privater Natur ‒ nicht oder nicht mehr vollständig eigenverantwortlich erledigen kann. Um sich hierfür abzusichern, sollte man sich insbesondere für den betrieblichen Bereich folgende Fragen von Beginn an vor Augen führen:
- 1. Was passiert mit mir und mit meinem Betrieb, wenn ich auf die Hilfe Anderer angewiesen bin?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 102,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig