· Fachbeitrag · Zusammenspiel des Steuerrechts mit dem Zivilrecht
Vermögensverwaltungsgesellschaft Teil 3: Einkommensteuer
von StB Thomas Breit, Hamburg, www.steuerberatung-breit.de
| Bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft geht es um die Gestaltung einer steueroptimierten Übertragung des Familienvermögens von den (i. d. R.) Eltern auf ihre Kinder/Enkelkinder, bei der die Eltern rechtlich ihre Herrschaft über das „hingegebene“ Vermögen zurückbehalten, die größtmögliche Flexibilität für die Nachfolgeplanung haben und gleichzeitig ihre Altersabsicherung regeln. |
HINWEIS | Die Beitragsreihe besteht aus drei Teilen. Teil 1 widmet sich der Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer. Teil 2 umfasst den Bereich der Erbschaftsteuer. |
1. Einkommensteuerliche Gestaltung
Die Überführung von privatem Vermögen auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist grundsätzlich ein einkommensteuerpflichtiger Vorgang. Dabei kommt es darauf an, ob man die Hingabe entgeltlich gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten vereinbart, oder ob man das Vermögen schlicht in die Gesellschaft einlegt. Das hinzugebende Vermögen unterliegt der einkommensteuerlichen Beurteilung nach § 17 EStG bei wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften (ab 1 %), § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG bei nicht wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften und § 23 EStG bei anderen Wirtschaftsgütern, vor allem bei Grundstücken.
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