· Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Anwendung des § 6a GrEStG nach aktueller BFH-Rechtsprechung
| Damit bei Umstrukturierungen im Konzern keine Grunderwerbsteuer anfällt, sollten sich der Steuerberater und die Steuerabteilung des Konzerns im Vorfeld der Umstrukturierungen intensiv mit § 6a GrEStG und mit den aktuellen Urteilen des BFH vom 21. und 22. 8.19 auseinandersetzen. |
Die Grundsätze der sieben Urteile des BFH vom 21. und 22.8.19 hat die Finanzverwaltung in gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich beleuchtet (Erlasse vom 22.9.20). Trotz der ausführlichen Stellungnahme in diesen gleichlautenden Erlassen, in denen die Finanzverwaltung die Auffassung des BFH akzeptiert und umsetzt, blieben in der Praxis einige Fragen unbeantwortet. In einer internen Verfügung nahm nun das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen Stellung zu einigen dieser Praxisfragen (Verfügung v. 25.11.20). Folgende Aussagen sind dabei hervorzuheben:
- Veröffentlichung: Die gleichlautenden Erlasse werden im BStBl I 20, 960-970 veröffentlicht und treten an die Stelle der gleichlautenden Erlasse vom 18.6.12 sowie der Erlasse vom 9.10.13.
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