· Fachbeitrag · Bewertungsgesetz
Marktanpassungsabschlag bei Gutachtennachweis des Grundstückswerts
von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Erfolgt in einem Sachverständigengutachten bei der Ermittlung des gemeinen Werts eines erworbenen Miteigentumsanteils an einem Grundstück ein Marktanpassungsabschlag wegen dessen schwererer Verkäuflichkeit, so ist dem bei der Grundbesitzwertfeststellung zu folgen (FG Münster 24.11.22, 3 K 1201/21, Rev. zugelassen, Abruf-Nr. 233398 ). |
1. Sachverhalt
Streitig ist, ob bei einem Nachweis des Grundbesitzwerts i. S. d. § 198 BewG ein Marktanpassungsabschlag von 20 % vorgenommen werden darf.
Der Kläger erwarb durch Vermächtnis des im Jahr 2019 verstorbenen E dessen hälftigen Miteigentumsanteil an einem mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstück. Im Einspruchsverfahren gegen den im Sachwertverfahren festgestellten Grundbesitzwert (270.000 EUR) legte der Kläger ein Wertgutachten des zuständigen Gutachterausschusses auf den maßgebenden Stichtag vor. Hierin wurden der Verkehrswert des Volleigentums mit 150.000 EUR und der des hälftigen Miteigentumsanteils am Grundstück mit 60.000 EUR beziffert, da vom rechnerischen Anteil am Verkehrswert im Wege der Marktanpassung ein Abschlag von rund 20 % vorgenommen werden müsse, weil der Erwerb eines Miteigentumsanteils für Dritte mit erheblichen Risiken verbunden sei. Vor dem Hintergrund bestehender Erfahrungen u. a. aus Zwangsversteigerungsverfahren sei sachverständig von einem Abschlag von etwa 20 % auszugehen, was in einem weiteren Schreiben näher erläutert wurde.
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